Allgemeine Geschäftsbedingungen der Werbeagentur ocean[medien]®
1. Gegenstand des Vertrages
1.1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Werbeagentur ocean[medien]®, Inhaber: Detlef Soodmann, Auf der Sagkuhl 2, 59379 Selm, nachstehend „ocean[medien]“ genannt, mit ihrem Vertragspartner, nachstehend „Kunde“ genannt, der Unternehmer ist.
Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person, die mit ocean[medien] in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit in Geschäftsbeziehung tritt (§ 14 BGB).
1.2. ocean[medien] wird die Interessen des Kunden nach besten Kräften wahrnehmen. Der Kunde seinerseits wird im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit alle für die Leistungen von ocean[medien] wesentlichen Daten zur streng vertraulichen Behandlung zur Verfügung stellen.
2. Vertragsdurchführung
Basis der Arbeit von ocean[medien] bildet das Briefing des Kunden. Das Briefing wird mündlich erteilt.
3. Vergütung
3.1. Es gilt die jeweils vereinbarte Vergütung. Zahlungen sind sofort nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig.
3.2. Wenn der Kunde Aufträge, Arbeiten, umfangreiche Planungen und dergleichen außerhalb der laufenden Betreuung ändert und/oder abbricht, wird er ocean[medien] alle angefallenen Kosten ersetzen und ocean[medien] von allen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freistellen.
3.3. Barauslagen und besondere Kosten, die ocean[medien] auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet. Hierzu zählen z.B. außergewöhnliche Kommunikations-, Versand- und Vervielfältigungskosten.
3.4. Sämtliche Leistungen von ocean[medien] verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer in der jeweils geltenden Höhe.
4. Nutzungsrecht
Der Kunde erwirbt mit der vollständigen Zahlung die Nutzungsrechte an allen von ocean[medien] im Rahmen des Auftrags gefertigten Arbeiten, soweit die Übertragung nach deutschem Recht oder den tatsächlichen Verhältnissen möglich ist, für die Nutzung in dem jeweils vereinbarten Gebiet.
5. Nutzungshonorar
5.1. ocean[medien] erbringt eine über die rein technische Arbeit hinausgehende geistig-kreative Gesamtleistung: Wenn der Kunde Arbeiten von ocean[medien] außerhalb des vereinbarten Umfangs nutzt, wie außerhalb des vereinbarten Gebietes (räumliche Ausdehnung) und/oder nach Beendigung des Vertrages (zeitliche Ausdehnung) und/oder in abgeänderter, erweiterter oder umgestellter Form (inhaltliche Ausdehnung) und/oder Einsatz in anderen Werbeträgern, berechnet ocean[medien] ein zusätzliches Nutzungshonorar für die Dauer von längstens drei Jahren, und zwar für das 1. Jahr in Höhe von 50%, für das 2. Jahr 25% und für das 3. Jahr 15% der ursprünglich vereinbarten Vergütung.
5.2. ocean[medien] darf den erteilten Auftrag signieren und als Referenz für Eigenwerbung nutzen. Diese Signierung und werbliche Verwendung kann durch eine entsprechende gesonderte Vereinbarung zwischen ocean[medien] und dem Kunden ausgeschlossen werden.
5.3. Vorschläge des Kunden oder dessen sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.
6. Rechtsschutz, Haftung
6.1. Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der Tätigkeit von ocean[medien] wird von dem Kunden getragen. ocean[medien] ist nicht verpflichtet Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen oder Entwürfe dahingehend zu überprüfen, ob sie rechtlich zulässig sind oder Rechte Dritter verletzen. Gleiches gilt für Vorlagen, Fotos, Modelle oder Arbeitsunterlagen, die vom Kunden gestellt werden. Der Kunde stellt ocean[medien] von Ansprüchen Dritter frei, wenn ocean[medien] auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gehandelt hat, obwohl ocean[medien] dem Kunden die Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit der Maßnahmen mitgeteilt hat.
6.2 ocean[medien] haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet ocean[medien] nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
6.3 Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen von ocean[medien].
6.4 Wird die Weitergabe von Daten an einen Drittanbieter zum Druck oder sonstiger Vervielfältigung vereinbart, so muss der Kunden nach Erhalt eines Korrekturabzuges die Daten zum Druck in Textform gegenüber ocean[medien] freigeben. Erst nach verbindlicher Freigabe werden die Druckdaten an den Drittanbieter weitergegeben. Mit der Freigabe zum Druck übernimmt der Kunde die volle Haftung für eventuelle Fehler. Bei übersehenen Fehlern, insbesondere Rechtschreibfehlern, haftet der Kunde.
7. Arbeitsunterlagen und elektronische Daten
Alle Arbeitsunterlagen, elektronische Daten und Aufzeichnungen die im Rahmen der Auftragserarbeitung auf Seiten von ocean[medien] angefertigt werden, verbleiben bei ocean[medien]. Wünscht der Kunde die Herausgabe von Arbeitsunterlagen, elektronischen Daten und Aufzeichnungen, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
8. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüche zulässig.
9. Stornierung
Tritt der Kunde unberechtigt von einem erteilten Auftrag zurück, bleibt der Vergütungsanspruch von ocean[medien] davon unberührt, abzüglich ersparter Aufwendungen und Einnahmen aus anderweitiger Verwendung des bisherigen Arbeitsergebnisses oder der für den Auftraggeber vorgesehenen Kapazitäten.
10. Sonstige Bestimmungen
10.1. Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.
10.2. Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
10.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Selm.